Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von

HR Erfolg – Kathrin Lechner
Im Achenfeld 4, 83071 Stephanskirchen
– nachfolgend „Beraterin“ genannt –

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungs-, Workshop-, Trainings- und sonstige Dienstleistungen im Bereich Human Resources, People & Culture und Organisationsentwicklung zwischen der Beraterin und ihren Auftraggebern („Kunde“).

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Beraterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Die Beraterin erbringt strategische und operative HR-Beratungsleistungen, Workshops, Trainings, Moderationen, Sparring sowie begleitende Dienstleistungen gemäß dem jeweils individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

(2) Grundlage der Zusammenarbeit ist das jeweilige Angebot der Beraterin, das die vereinbarten Inhalte, Ziele, Formate, Termine, das Honorar sowie ggf. Zusatzleistungen beschreibt. Das Angebot kann in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.

(3) Die Beraterin schuldet keine bestimmten wirtschaftlichen oder organisatorischen Erfolge, sondern eine fachgerechte, an den allgemein anerkannten Standards ausgerichtete Beratungsleistung.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot der Beraterin in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder eine Leistung der Beraterin verbindlich bucht.

(2) Angebote der Beraterin sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass alle zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen sowie Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stehen.

(2) Der Kunde benennt eine verantwortliche Ansprechperson für Abstimmung, Freigaben und Entscheidungen.

(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, kann sich der Zeitplan verschieben; ein Anspruch auf Schadensersatz gegen die Beraterin entsteht hierdurch nicht. Mehraufwand infolge fehlender Mitwirkung kann gesondert berechnet werden.

§ 5 Honorare, Spesen und Zahlungsbedingungen

(1) Die Leistungen der Beraterin werden nach Zeitaufwand (Tagessatz/Stundensatz) oder als Pauschalhonorar abgerechnet; maßgeblich ist die Vereinbarung im Angebot.

(2) Alle genannten Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Reise- und Übernachtungskosten, Spesen sowie sonstige Auslagen (z. B. Raummieten, Material) werden, soweit nicht anders vereinbart, zusätzlich nach tatsächlichem Aufwand gemäß Angebot oder nach steuerlich zulässigen Pauschalen berechnet.

(4) Rechnungen sind, sofern im Angebot keine andere Frist vereinbart wird, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Beraterin berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen sowie weitere Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten.

§ 6 Stornierung, Umbuchung und Ausfallhonorar

(1) Der Kunde kann bestätigte Termine (Workshops, Trainings, Beratungsformate) in Textform stornieren oder verschieben. Es gilt folgende Regelung, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde:

  • Stornierung bis 30 Kalendertage vor Termin: kostenfrei

  • 29 bis 15 Kalendertage vor Termin: 50 % des vereinbarten Honorars

  • 14 bis 7 Kalendertage vor Termin: 75 % des vereinbarten Honorars

  • ab 6 Kalendertagen vor Termin bzw. Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars

Bereits angefallene Reise- und Vorbereitungskosten werden unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung vollumfänglich in Rechnung gestellt.

(2) Bei Umbuchung auf einen neuen Termin im Einvernehmen mit der Beraterin können Stornokosten nach Absprache ganz oder teilweise erlassen werden; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

(3) Muss ein Termin aus Gründen höherer Gewalt oder wegen Krankheit der Beraterin ausfallen, wird der Termin nachgeholt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, bestehen nicht.

§ 7 Nutzungsrechte an Unterlagen und Arbeitsergebnissen

(1) Sämtliche von der Beraterin erstellten Unterlagen, Konzepte, Präsentationen, Checklisten, Workbooks, Templates sowie sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Der Kunde erhält – sofern nichts anderes vereinbart wird – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung im eigenen Unternehmen für die vereinbarten Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung über diesen Rahmen hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Beraterin.

(3) Die Beraterin ist berechtigt, anonymisierte Projekterfahrungen und generische Inhalte (z. B. Modelle, Methoden) auch in anderen Projekten zu verwenden.

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei strikt vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Vertrags zu nutzen.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus, solange ein berechtigtes Interesse der jeweils anderen Partei besteht.

(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO. Nähere Informationen enthält die auf der Website abrufbare Datenschutzerklärung der Beraterin.

(4) Sofern eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO erforderlich ist (z. B. bei Verarbeitung von Mitarbeitendendaten im Auftrag), schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

§ 9 Einsatz digitaler Tools und KI-Anwendungen

(1) Die Beraterin kann – sofern sinnvoll und zwischen den Parteien abgestimmt – digitale Tools, Kollaborationsplattformen und KI-gestützte Anwendungen (z. B. für Entwürfe von Texten, Analysen, Moderationsunterstützung) einsetzen.

(2) Personenbezogene Daten des Kunden werden hierbei nur verarbeitet, wenn dies datenschutzrechtlich zulässig ist und – soweit erforderlich – eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung besteht.

(3) Die Beraterin bleibt in jedem Fall fachlich verantwortlich für die von ihr erbrachten Leistungen; KI-Tools dienen ausschließlich als unterstützendes Arbeitsmittel.

§ 10 Haftung

(1) Die Beraterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die Beraterin nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige reine Vermögensschäden.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Beraterin.

§ 11 Nichtabwerbung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach deren Beendigung keine Mitarbeitenden der Beraterin gezielt abzuwerben oder in eigenem Namen zu beschäftigen.

(2) Im Falle eines schuldhaften Verstoßes kann die Beraterin eine angemessene Vertragsstrafe verlangen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung bei laufenden Beratungsmandaten

(1) Für einmalige Projekte endet der Vertrag automatisch mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen.

(2) Bei laufenden Beratungsmandaten (z. B. Retainer, regelmäßiges Sparring) gilt – sofern nicht anders vereinbart – eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Danach kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 13 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturereignisse, Krieg, Streik, Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen), berechtigen die jeweils betroffene Partei, die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung zu verschieben.

(2) Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen den Parteien der Sitz der Beraterin.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)